Blitzschutz: Vorschriften und Regelungen, die es zu beachten gilt

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Die Steiermark ist österreichweit Spitzenreiter in puncto Blitzeinschlägen, Graz war dabei mehrmals in den letzten Jahren „Blitzhauptstadt“. So spektakulär die Naturschauspiele oft wirken, sie stellen ein großes Risiko für Ihre Immobilie dar – die Konsequenzen eines Einschlages können gravierend sein. Mit einer hochwertigen Blitzschutzanlage nach ÖNorm schützen Sie Ihr Gebäude zuverlässig vor etwaigen Blitzeinschlägen. Dabei gilt es jedoch mehrere gesetzliche Vorschriften zu beachten.

Ist ein Blitzableiter nun Pflicht oder nicht?

Hier ist es schwierig, eine pauschale, allgemeingültige Antwort zu finden – Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. Denn auch private Gebäude sind nicht gänzlich von dieser Pflicht ausgeschlossen: Befinden sich in der Immobilie zum Beispiel nämlich mehr als zwei Wohnungen, so ist der Eigentümer verpflichtet, eine gesetzkonforme Blitzschutzanlage installieren zu lassen.

Öffentliche Gebäude, Firmen, Betriebsstätten und denkmalgeschützte Immobilien sind in der Regel zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet. Vor allem, wenn aufgrund der Lage, Bauweise oder Größe des Gebäudes eine erhöhte Gefahr eines Blitzeinschlages besteht. Um eindeutige Klarheit zu bekommen, kann eine Prüfung durch Sachverständige Aufschluss geben.

Gesetzliche Verpflichtung oder nicht – ein Blitzeinschlag kann nie ausgeschlossen werden, daher wird auch bei Privathäusern die Installation eines Blitzableiters dringend empfohlen. Sollte es nämlich zu Blitzschäden kommen, können die finanziellen Folgen enorm sein: Die Versicherungen erstatten die Kosten in der Regel nur, wenn ein intakter Blitzableiter installiert ist.

Vorschriften, die es bei Blitzableitern zu beachten gilt

Damit die Gesetzkonformität sichergestellt und ein zuverlässiger Schutz gegeben ist, muss das gesamte Blitzschutzsystem den Anforderungen der ÖNorm entsprechen. Des Weiteren wird beim Blitzschutz auch zwischen vier Klassen unterschieden, die vor allem die materiellen Eigenschaften des Blitzableiters weiter definieren – wie beispielsweise Maschenweite oder die Abstände zwischen den Ableitungen. Die Schutzklasse 1 bietet dabei den größten Schutz, ist in der Regel aber auch am teuersten.

Welche Variante sich letztlich am besten für Ihren konkreten Fall eignet, kann ein Fachmann nach Begutachtung vor Ort entscheiden.

Ihr Ansprechpartner für fachgerechte Blitzschutzanlagen

Ganz gleich, ob Graz, Graz-Umgebung, Bruck oder Weiz: Als Dachdecker- und Spenglermeister sind wir Ihr Ansprechpartner in der Steiermark für fachgerechte Blitzschutzanlagen nach ÖNorm. Mit viel Erfahrung und Know-how kümmern wir uns um eine sorgfältige Installation des Blitzableiters, individuell angepasst an die Gegebenheiten vor Ort. Auch die nachträgliche Montage eines Blitzableiters übernehmen wir nach Begutachtung der Bausubstanz gerne. Eine fachgerecht montierte Blitzschutzanlage schützt Ihr Eigenheim zuverlässig vor den Schäden eines Einschlags – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!